Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen können gemäß Schulgesetz der schriftlicher Verweis, die Überweisung in eine andere Klasse gleicher Klassenstufe oder einen anderen Kurs der gleichen Jahrgangsstufe, die Androhung des Ausschlusses aus der Schule, der Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu vier Wochen und der Ausschluss aus der Schule sein.
Diese Maßnahmen haben einen Anlass, doch selten gehen die Meinungen der Schüler und Eltern mit denen der Lehrer konform. Hier ist ein sensibler Umgang erforderlich, der das Verhältnis beider Seiten nicht weiter strapaziert. Rechtlich unterscheidet man hier zwischen erzieherischen Maßnahmen und denen im
Schulgesetz geregelten förmlichen Ordnungsmaßnahmen. Gegen die förmlichen Ordnungsmaßnahmen als Verwaltungsakte sind rechtliche Schritte, Widerspruch/Klage, möglich.