Schulrecht

Entsprechend der Gesetzeskompetenzverteilung im Grundgesetz ist die Regelung des Schulrechtes Sache des Landes Sachsen.

In den verschiedenen sächsischen Regelungen (Sächsisches Schulgesetz, Schulordnungen Grundschule, Mittelschule, Gymnasium, Förderschule, Schulintegrationsverordnung etc.) sind die Fragen der Schulpflicht, der Versetzung, der Bildungsempfehlung, die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen etc. enthalten.

Probleme, die eine anwaltliche Vermittlung erforderlich oder sinnvoll machen könnten, wären die Verhängung von Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen, die Nichtversetzung, die Zuweisung zu einer von den Eltern abgelehnten Schule, nach Ansicht der Eltern eine nicht richtige Bewertung in Klausuren oder Zeugnissen.

Besonders aktuell ist das Streben von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf eine Regelschule. Wir konnten hier schon sehr erfolgreich Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Zugang zu einer Regelschule ermöglichen.

Das Schulrecht regelt Rechte und Pflichten aller Beteiligten im Schulbetrieb:
Schüler, Lehrer, Eltern, Sächsischer Bildungsagentur und Schulträger.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Schulrecht liegen auf folgenden Themen:

  • Beschulung auf der Wunschschule
  • Inklusive Beschulung, inklusive Hortbetreuung mit den flankierenden Hilfen (Integrationshelfer, Nachteilsausgleich), Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Zurückstellung vom Schulbesuch
  • Schulpflicht, Ruhen der Schulpflicht
  • Hausbeschulung
  • Beschulung durch web-Schule und Geltendmachung der Kosten im Rahmen von Eingliederungshilfe
  • Bildungsempfehlung
  • Schulprüfungsrecht (Leistungsbewertung, Zeugnis, Prüfung, Nichtversetzung)
  • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Mobbing
  • Schule in freier Trägerschaft (Rechte, Pflichten), Schulverträge

Ausführliche Information zum Schulrecht finden Sie auch auf unserer Website: www.schulrecht-dresden.de.