Schulprüfungsrecht

Leistungsbewertungen, Zeugnisse, Prüfungen
Aus den Noten im Zeugnis können sich für Schüler mitunter schwer tragende Folgen ergeben, beispielsweise wenn hierdurch eine Versetzung verhindert wird.
Nicht alle Noten sind rechtlich anfechtbar. Rechtlich anfechtbare Verwaltungsakte sind beispielsweise Abschlussprüfungen, wie Abiturprüfungen.

Gegen einzelne Noten oder Bewertungen kann nur mit formlosem Rechtsbehelf vorgegangen werden. Über diesen entscheidet der Schulleiter, im Zweifelsfall die Schulbehörde. Ob und bei welchen Bewertungen wir Rechtsmittel einlegen können, prüfen wir gern mit Ihnen zusammen.