Sozialrecht
Das Sozialrecht organisiert die Angelegenheiten, die das Gesetz in den Sozialgesetzbüchern I bis XII regelt. Auf Grund der komplexen Regelungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern und den allgemeinen Regelungen im Sozialgesetzbuch I und IV und SGB X bietet sich hier eine anwaltliche Vertretung besonders an.
Schwerpunkte:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Arbeitsförderung
- Leistungsansprüche gegenüber einer Krankenkasse, die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse, Beitragspflichten in einer Krankenkasse
- Rentenversicherung (Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente, Hinzuverdienstgrenzen, vorzeitige Altersrente, Berechnung der Rente)
- Unfallversicherung (Anerkennung eines Arbeitsunfalles, Bewilligung einer Verletztenrente)
- Pflegeversicherung (Anerkennung einer Pflegestufe)
- Jugendämter (Zahlung von Pflegegeld, Ansprüche von Pflegeeltern)
- Sozialämter (Grundsicherungsleistungen, Eingliederungshilfe)